Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, Ihre Rente im Ausland schon früher zu beginnen, gibt es einige Dinge, an die Sie denken müssen. Erstens müssen Sie einen bezahlbaren Ort für Ihren Ruhestand finden. Dies hängt von Ihrem Vermögen und Ihrem Einkommen ab.
Als Nächstes sollten Sie herausfinden, wie Sie Ihre Rente im Ausland verbringen möchten. Wollen Sie einen entspannten Lebensstil mit viel Zeit für Entspannung oder wollen Sie vorher hart arbeiten und das Leben voll auskosten, um später in Rente zu gehen?
Sobald Sie wissen, welcher Lebensstil für Sie der richtige ist, sollten Sie herausfinden, wie viel Geld Sie sich monatlich für Ihren Lebensunterhalt leisten können. Berücksichtigen Sie schliesslich auch Ihren Gesundheitszustand und ob Sie daran glauben oder nicht.
Was Sie bei einer Rente im Ausland erwartet
Wenn Sie sich entschieden haben, Ihren Ruhestand im Ausland zu verbringen, müssen Sie als Nächstes einen erschwinglichen Ort zum Leben finden. Dies hängt von Ihrem Vermögen und Ihrem Einkommen ab. Wenn Sie viel Geld gespart haben, ist es vielleicht besser, sich in einem wohlhabenden Land wie Europa oder Nordamerika zur Ruhe zu setzen. Wenn Sie jedoch nur ein paar Tausend Dollar gespart haben, können Sie vielleicht nicht in jedem Land der Welt einen Alterswohnsitz finden.
Wie viel Geld sollten Sie für den Ruhestand ansparen?
Wenn Sie bequem in den Ruhestand gehen wollen, müssen Sie eine Menge Geld sparen. Dazu können Sie auf verschiedene Weise sparen, z. B. über ein 401k- oder IRA-Konto, in Aktien investieren oder die Ersparnisse Ihrer Familie plündern. Es ist wichtig, dass Sie genug gespart haben, sodass Sie Ihre Kosten decken können, wenn Sie in Rente im Ausland gehen und ein komfortables Leben führen.
Sind Sie gesundheitsbewusst?
Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, sich im Ausland zur Ruhe zu setzen, ist es wichtig, dass Sie gesundheitsbewusst sind. Es gibt ein paar Dinge, die Sie tun können, um Ihre Gesundheit zu verbessern. Zum einen sollten Sie sich gesund ernähren. Damit verringern Sie das Risiko, an Krankheiten wie Fettleibigkeit oder Herzkrankheiten zu erkranken. Sie können sich auch ausreichend bewegen. Regelmässiges Training verringert nachweislich das Risiko, an Diabetes, Schlaganfall und anderen Krankheiten zu erkranken.
Möglichkeiten, Rente im Ausland zu erhalten, bevor Sie alt sind
1. Säule: Freiwillige AHV/IV
Schweizer, die das Rentenalter noch nicht erreicht haben, nicht mehr versicherungspflichtig sind und in ein Drittland ausserhalb der EU/EFTA umziehen, können unter Umständen der freiwilligen AHV/IV beitreten, um Beitragslücken zu vermeiden. Bei einem Umzug in die EU/EFTA ist diese Möglichkeit nicht gegeben. Es ist jedoch zu beachten, dass Beitragszeiten, die eine Person nach Eintritt des Anspruchs auf die Altersrente zurückgelegt hat, für die Berechnung der Rente nicht mehr berücksichtigt werden.
Dies gilt auch für Vorruhestandsrenten. Wenden Sie sich an die kantonale Ausgleichskasse, um Ihre Situation zu klären. Dies gilt insbesondere, wenn Sie mit einem staatlichen Rentenvorschuss oder als nicht Erwerbstätiger ins Ausland gehen, bevor Sie Ihre Rente erhalten.
2. Säule: Vorbezug des BVG
Entscheidend für die Leistungen aus der zweiten Säule ist immer das Vorsorgereglement der Pensionskasse, bei der Sie jetzt versichert sind. Alle Pensionspläne müssen jedoch die gesetzlichen Mindestleistungen für den obligatorischen Teil der Pensionskasse bieten.
Viele Gesetze erlauben eine Frühpensionierung. Das frühestmögliche Alter für den Bezug von Altersleistungen in Form einer Rente oder einer Kapitalabfindung liegt laut Gesetz bei 58 Jahren.
Das Reglement der Pensionskasse regelt, ob die Rente auch in Form eines Kapitalbetrags bezogen werden kann (siehe auch Abschnitt “Bezug der Rente”). Bei Beendigung der Erwerbstätigkeit nach dem Alter 59/60, aber vor dem gesetzlichen Rentenalter, wird die zweite Säule (Altersguthaben) an eine Freizügigkeitseinrichtung überwiesen und kann anschliessend als Kapitalbetrag bezogen werden. Das Kapital kann zu jedem Zeitpunkt zurückgezogen werden.
Weitere Alternativen:
Barauszahlungsalternativen vor dem Rentenalter gemäss den Regeln des Rentensystems
Eine Barauszahlung ist in der Regel auch bei einem endgültigen Wegzug aus der Schweiz noch vor dem Alter von 59/60 Jahren* möglich. Zieht der Begünstigte in die EU/EFTA, ist der Bezug unter bestimmten Bedingungen auf den überobligatorischen Teil beschränkt.
Der überobligatorische Teil wird auf einem Freizügigkeitskonto oder einer Freizügigkeitspolice bis zum Alter 59/60 „geparkt“ und kann dann bezogen werden. Bevor Sie auswandern, erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer bisherigen Pensionskasse und bei der Zentralstelle der 2. Säule nach Ihrem Guthaben aus der beruflichen Vorsorge. Die Zentralstelle der zweiten Säule kann Ihnen sagen, ob noch Guthaben aus der zweiten Säule verfügbar sind.
Persönliche Altersvorsorge
Die Leistungen aus der steuerbegünstigten gebundenen Säule 3a können Sie ab dem Alter von 60 Jahren in Anspruch nehmen, unabhängig davon, wo Sie wohnen. Informationen zu den Kapitalrückzahlungsmodalitäten erhalten Sie von Ihrem Vorsorgeanbieter.
Haben Sie nach der Lektüre dieses Beitrags Lust darauf bekommen, Ihre Rente im Ausland schon früher zu geniessen? Dank dieses Beitrags kennen Sie bereits einige Möglichkeiten, wie Sie sich diesen Traum erfüllen können.
Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Senden Sie uns einfach eine Nachricht, dann können wir auf Ihren individuellen Fall eingehen.
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