Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Parteien

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) regeln die Rechtsstellung und das Rechtsverhältnis zwischen den folgenden Parteien::

  • Marble iVentures AG, CHE-424.751.702 (“Muvzilla”), auf der einen Seite; und
  • dem Kunden bzw. Auftraggeber (“Absender”) und dem Transportdienstleister, Agenten oder Frachtführer (“Transportpartner”) auf der anderen Seite.

Muvzilla (als Agent) und der Absender (als Auftraggeber) gehen eine vertragliche Beziehung ein. Darüber hinaus gehen Muvzilla (als Auftraggeber) und Transportpartner (als Vermittler) eine vertragliche Beziehung ein. Zwischen Absender und Transportpartner besteht kein Vertragsverhältnis, sofern nicht anders definiert.

 

2 Abschluss und Beendigung des Vertrages

Mit dem Zugriff oder der Nutzung einer Muvzilla eigenen Website oder einer Muvzilla eigenen App kommt ein rechtsverbindliches Vertragsverhältnis zwischen dem Absender bzw. Transportpartner und Muvzilla nach Massgabe dieser AGB zustande.

Absender und Transportpartner (jeweils je ein “Kontoinhaber”) können ein Absender- oder Transportpartnerkonto (jeweils ein “Konto”) anlegen.

Die Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgt durch Schliessung des jeweiligen Accounts.

 

3 Anwendungsbereich

Die AGB gelten für alle Websites von Muvzilla (jeweils Einzahl “Muvzilla-Website”, zusammen “Muvzilla-Websites”), alle Apps von Muvzilla (jeweils Einzahl “Muvzilla-App”, zusammen “Muvzilla-Apps”) und alle anderen von Muvzilla bereitgestellten Dienste (zusammen “Muvzilla-Dienste”)

 

4 Änderungen der AGBs

Muvzilla kann jederzeit geringfügige Änderungen an den AGB vornehmen, ohne den Kontoinhaber darüber zu informieren. Die Änderungen werden wirksam, sobald Muvzilla die aktualisierten AGB auf muvzilla.ch veröffentlicht.

Wesentliche Änderungen der AGB werden dem Nutzer zur Bestätigung angezeigt, wenn er sich in das Konto einloggt. In jedem Fall gelten die aktualisierten AGB als akzeptiert, wenn Muvzilla nicht innerhalb von fünf (5) Werktagen schriftlich widersprochen wird.

 

5 Recht zur Nutzung der Muvzilla-Dienste

 

5.1 Persönliche Voraussetzungen

Die Muvzilla-Dienste stehen grundsätzlich allen natürlichen und juristischen Personen mit uneingeschränkter Handlungsfähigkeit zur Verfügung.

 

5.2 Ablehnungsrecht und Deaktivierung

Muvzilla behält sich das Recht vor, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Darüber hinaus kann Muvzilla jederzeit Konten sperren, Dienste einschränken oder deren Nutzung unter Angabe von objektiven Gründen verbieten. Objektive Gründe im Sinne dieser Bestimmung sind unter anderem Verstösse gegen die AGBs. Bei geringfügigen Verstößen wird der Account-Inhaber in der Regel verwarnt.

 

6 Verpflichtung, nicht zu konkurrieren

Sender und Transportpartner, die über die Muvzilla-Dienste verbunden sind, dürfen keine Vertragsbeziehung miteinander eingehen, die die Erbringung von Transportleistungen im Tätigkeitsbereich von Muvzilla beinhaltet. Innerhalb von sechs (6) Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit Muvzilla dürfen weder der Absender noch der Transportpartner Vertragsverhältnisse mit Absendern oder Transportpartnern von Muvzilla eingehen, die die Erbringung von Transportleistungen im Tätigkeitsbereich von Muvzilla beinhalten. Für den Fall, dass Sender oder Transportpartner gegen das Wettbewerbsverbot verstossen, hat die verletzende Partei Muvzilla für jeden einzelnen Verstoss einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von CHF 500 zu zahlen. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bleibt vorbehalten. Die Zahlung einer Konventionalstrafe und/oder eines zusätzlichen Schadensersatzes entbindet die verletzende Partei nicht von der weiteren Einhaltung des Wettbewerbsverbots.

 

7 Verpflichtung zur Nutzung der Muvzilla-Dienste

Die Kommunikation zwischen Sender und Transportpartner muss über Muvzilla erfolgen. Eine direkte Kommunikation zwischen Absender und Transportpartner ist untersagt, es sei denn, Muvzilla stimmt ihr auf Anfrage von Absender und Transportpartner zu.

Für den Fall, dass Sender oder Transportpartner die Verpflichtung bezüglich des Kommunikationskanals verletzen, hat die verletzende Partei Muvzilla einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von CHF 100 zu zahlen. Die Geltendmachung von Schadenersatz ist vorbehalten. Die Zahlung von pauschalem Schadenersatz und/oder zusätzlichem Schadenersatz entbindet die verletzende Partei nicht von der weiteren Einhaltung der Verpflichtung bezüglich des Kommunikationskanals.

Die Kommunikation zwischen Muvzilla und dem Kontoinhaber erfolgt grundsätzlich per E-Mail an die im Konto hinterlegte E-Mail-Adresse, per Textnachrichten an die im Konto hinterlegte Mobilfunknummer oder per Chat-Nachrichten über die Muvzilla-Dienste. Informationen, die über diese Kommunikationskanäle gesendet werden, gelten als vom Kontoinhaber gelesen und sind verbindlich. Nachteile, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Bestimmung ergeben, gehen zu Lasten des Kontoinhabers.

 

8 Verwaltung von Schadensfällen

 

8.1 Bestätigung

Absender und Transportpartner bestätigen mit ihrer Unterschrift in der Muvzilla App den einwandfreien Zustand der abzuliefernden oder zugestellten Ware. Massgeblich sind die in der Muvzilla App eingegebenen Informationen. Nachteile, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Regelung ergeben, gehen zu Lasten des Transportpartners.

 

8.2 Ausschliesslichkeit

Schadensfälle sind durch Muvzilla und nicht im direkten Kontakt zwischen Absender und Transportpartner abzuwickeln, es sei denn, Muvzilla stimmt schriftlich zu. Wird ein Schadensfall ohne die Mitwirkung und ohne die schriftliche Zustimmung von Muvzilla abgewickelt, behält sich Muvzilla das Recht vor, jegliche Unterstützung bezüglich der Schadensansprüche zu unterlassen.

 

8.3 Gebühr für Schadensmanagement

Muvzilla behält sich das Recht vor, eine Gebühr für die Verwaltung von Schadensfällen zu erheben.

 

9 Konto für Absender und Transportpartner

Muvzilla behält sich das Recht vor, eine Gebühr für die Verwaltung von Schadensfällen zu erheben.

 

9.1 Kontoverwendung und -verwaltung

Die Nutzung und Verwaltung des Kontos ist kostenlos.

 

9.2 Vollständigkeit und Genauigkeit der Daten

Mit der Nutzung der Muvzilla-Dienste bestätigt der Kontoinhaber, dass er die persönlichen Voraussetzungen gemäss Ziffer 5.1 und 15.1 bzw. 16.1 erfüllt und dass alle von ihm im Rahmen der Nutzung der Muvzilla-Dienste gemachten Angaben wahr und aktuell sind. Muvzilla behält sich das Recht vor, jederzeit weitere Informationen anzufordern.

Der Kontoinhaber ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen im Konto verantwortlich. Jeglicher Mehraufwand, der Muvzilla aufgrund von Unvollständigkeit oder Ungenauigkeit der Informationen entsteht, wird mit einem Stundensatz von CHF 150 berechnet. Gutschriften erfolgen nur, wenn die Kontodaten korrekt hinterlegt sind.

 

9.3 Haftung für Kontoaktivitäten

Der Kontoinhaber haftet für alle Aktivitäten, die auf dem Konto durchgeführt werden, unabhängig vom tatsächlichen Benutzer.

 

10 Daten

 

10.1 Speicherung von Daten

Der Kontoinhaber ist verpflichtet, alle Zugangsdaten zum Konto sorgfältig zu verwahren und nicht an Dritte weiterzugeben.

 

10.2 Verwendung der Daten

Alle im Rahmen der Nutzung der Muvzilla-Dienste erlangten Informationen, wie z.B. Informationen über Transportpartner, Absender oder Transportaufträge, dürfen nur im Rahmen der Nutzung der Muvzilla-Dienste verwendet werden, gelten als vertraulich und sind sicher aufzubewahren. Insbesondere dürfen solche Daten nicht für Werbe- oder Marktforschungszwecke verwendet oder an Dritte weitergegeben werden.

Im Falle eines Verstosses gegen diese Vertraulichkeitsverpflichtung zahlt die verletzende Partei an Muvzilla einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von CHF 500 für jeden einzelnen Verstoss. Die Geltendmachung von Schadenersatz bleibt vorbehalten. Die Zahlung von pauschalem Schadenersatz und/oder zusätzlichem Schadenersatz entbindet die verletzende Partei nicht von der weiteren Einhaltung der Vertraulichkeitsverpflichtung.

 

11 Datenschutzbestimmungen

Informationen darüber, wie Muvzilla Daten über den Kontoinhaber sammelt, verwendet und weitergibt, sind auf [www.muvzilla.com/privacy] zu finden (“Datenschutzrichtlinie”). Die Datenschutzrichtlinie gilt immer dann, wenn die Muvzilla-Dienste genutzt werden

Die Datenschutzrichtlinie unterliegt den AGBs. Der Kontoinhaber stimmt hiermit den Datenschutzbestimmungen zu und erklärt sich damit einverstanden, dass Muvzilla die von ihm bereitgestellten personenbezogenen Daten auf der Grundlage der Datenschutzbestimmungen verwendet. Die AGB verpflichten den Kontoinhaber, die entsprechenden Bestimmungen der Datenschutzrichtlinie einzuhalten.

 

12 Tarife und Gebühren

Es gelten die auf den Muvzilla-Webseiten und in den Muvzilla-Apps angegebenen Preise und Gebühren. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

Alle in den AGB genannten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

13 Haftung

 

13.1 Allgemein

Vorbehaltlich der Haftung für Tod oder Körperverletzung, die durch Fahrlässigkeit von Muvzilla, Betrug oder arglistige Täuschung, Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine andere Haftung, die gesetzlich nicht ausgeschlossen werden kann, verursacht wurde, haftet Muvzilla nicht für direkte oder indirekte Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit diesen AGB entstehen, es sei denn, in diesen AGB ist etwas anderes bestimmt. Muvzilla haftet ferner nicht für Nutzungsausfall, Geschäftsunterbrechung, Verlust von Firmenwert, entgangenen Gewinn, Verlust oder Beschädigung von Daten, Verlust von erwarteten Einsparungen oder indirekte, besondere, zufällige oder Folgeschäden jeglicher Art, unabhängig von der Form des Anspruchs, ob aus Vertrag, Billigkeitsrecht, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder anderweitig.

Muvzilla haftet nicht für fehlerhafte oder besondere Aufträge, die vom Absender der Ware mündlich oder schriftlich erteilt werden, im Hinblick auf fehlerhafte oder fehlende Datenübermittlung, falsch gekennzeichnete Waren, Hinterlegung von Waren beim Empfänger auf Wunsch des Absenders usw. Alle damit verbundenen Risiken aufgrund von fehlerhaften Transportaufträgen an Muvzilla liegen in der Verantwortung und Haftung des Absenders der Ware.

 

13.2 Funktionsweise der Muvzilla-Dienste

Muvzilla übernimmt keine Gewähr für die uneingeschränkte inhaltliche und zeitliche Funktionsfähigkeit der Muvzilla-Dienste. Muvzilla behält sich das Recht vor, die Funktionalität der Muvzilla-Dienste jederzeit zu Wartungszwecken vorübergehend einzuschränken oder sie ausser Betrieb zu setzen.

 

13.3 Keine Verpflichtung zur Überprüfung

Muvzilla ist nicht verpflichtet, den Inhalt von Transportaufträgen oder die im Account gemachten Angaben zu überprüfen und haftet nicht für unvollständige oder falsche Angaben des Account-Inhabers.

 

14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich daraus oder in Verbindung damit ergeben, unterliegen schweizerischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und der Bestimmungen des Wiener Kaufrechtsübereinkommens und sind entsprechend auszulegen.

Die Parteien unterwerfen sich hiermit unwiderruflich der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte in Zürich, Schweiz, und, nach Wahl von Muvzilla, den ordentlichen Gerichten am Wohnsitz des Kontoinhabers in Bezug auf alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Verbindung mit diesen AGB ergeben.

 

15 Weitere Bestimmungen für Absender

 

15.1 Persönliche Anforderungen

Absender kann jede unbeschränkt handlungsfähige natürliche und juristische Person sein, die ihren Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz hat.

 

15.2 Anforderungen an die Fracht

Der Absender muss vom Zeitpunkt der Übermittlung des Auftrages bis zum Zeitpunkt der Abholung die Verfügungsgewalt über das Gut einschliesslich Inhalt, Verpackung, Kennzeichnung und Lademittel haben.

Es ist nicht erlaubt, die folgenden Waren zu versenden:

  • Tiere;
  • Waren, die einem erhöhten Diebstahl- oder Raubrisiko ausgesetzt sind (z. B. Bargeld, Schmuck und Kunstgegenstände);
  • Waren, die gesetzlich verboten oder sittenwidrig sind;
  • Güter, die gesundheitsgefährdend sind, wenn sie nicht gesetzeskonform deklariert und verpackt sind;
  • Güter, die aus anderen Gründen für den Strassentransport ungeeignet sind;
  • Sprengstoffe und Gegenstände, die Sprengstoffe enthalten (Güter der Gefahrenklasse 1)

 

15.3 Eingabe von Transportaufträgen

Transportaufträge müssen an Muvzilla entweder über die Muvzilla-Website oder die Muvzilla-App übermittelt werden. Die Erteilung von Aufträgen ausserhalb dieser Kanäle, insbesondere die direkte Erteilung von Aufträgen an den Transportpartner, ist untersagt.

Einzelne Transportaufträge, die gegen die AGB oder das Gesetz verstossen, die unklar formuliert sind, die nicht der Branchenüblichkeit entsprechen oder die bösgläubig erteilt wurden, können von Muvzilla jederzeit angepasst oder storniert werden. Für daraus entstehende Nachteile haftet Muvzilla nicht.

 

15.4 Informationen zu Transportaufträgen

 

15.4.1 Allgemein

Der Absender stellt alle für den Transportauftrag relevanten Informationen zur Verfügung, wie sie auf der Muvzilla-Website oder der Muvzilla-App abgefragt werden.

Diese Angaben können insbesondere die Angaben zum Abhol- und Zustellort, Angaben zur Anzahl der Frachtstücke, Angaben zur Anzahl der bestellten Arbeitskräfte, zur Verpackung, zum Gewicht, zur Masse, zum Inhalt und zur Stapelfähigkeit der Frachtstücke sowie zur Zustellzeit umfassen. Bei besonderen Sendungen können diese Informationen insbesondere auch Angaben zum Wert (bei wertvollen Frachtstücken), Informationen zu zerbrechlichen, verderblichen oder anderweitig empfindlichen Frachtstücken und Informationen zu Gefahrgut enthalten.

Nachteile, die dem Absender, dem Transportpartner und/oder dem Empfänger aus Auslassungen oder Unrichtigkeiten der vorstehenden Angaben entstehen, gehen zu Lasten des Absenders. Insbesondere müssen die Angaben über die Anzahl der bestellten Arbeitskräfte richtig sein. Andernfalls kann der Transportpartner die Abholung des Frachtguts verweigern und den vollen Transportpreis gemäß Ziffer 15.10 in Rechnung stellen oder zusätzliche Arbeitskräfte einsetzen und dem Absender die dadurch entstehenden Kosten in Rechnung stellen.

Muvzilla behält sich das Recht vor, übermittelte Transportaufträge anzupassen und dem Absender die anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen.

 

15.4.2 Gewicht

Das Gewicht wird nach dem Bruttogewicht berechnet, das Lademittel und Verpackung einschliesst.

 

15.4.3 Mehrere Abhol- und/oder Lieferorte

Gibt es mehr als einen Abhol- und/oder Lieferort, so gelten diese jeweils als separate Abhol- und/oder Lieferorte und müssen als ein einziger Transportauftrag aufgezeichnet werden.

 

15.4.4 Gefährliche Güter

Der Versand von gefährlichen, gesetzlich verbotenen oder sittenwidrigen Gütern ist verboten. Muvzilla behält sich das Recht vor, entsprechende Transportaufträge zu stornieren und die zuständige Behörde zu informieren. Alle daraus resultierenden Nachteile gehen zu Lasten des Absenders.

 

15.5 Bereitstellung der Fracht am Abholort

Die rechtzeitige und zugängliche Bereitstellung der Fracht am Abholort liegt in der Verantwortung des Absenders. Die von den Transportpartnern benötigte angemessene Zeit ab dem Zeitpunkt des Eintreffens beim Absender, wie in den Muvzilla-Diensten angegeben, ist kostenlos. Wird die angemessene Zeit überschritten, kann dem Absender eine Gebühr pro Minute, wie in den Muvzilla-Diensten angegeben, berechnet werden.

Im Falle der Unmöglichkeit der Abholung durch den Transportpartner aus Gründen, die der Absender zu vertreten hat, trägt der Absender die Kosten für die entstehenden Mehrkosten.

 

15.6 Empfang der Fracht am Lieferort

Der rechtzeitige und zugängliche Empfang des Gutes am Ablieferungsort liegt in der Verantwortung des Absenders. Übermässiger Aufwand wird nach Ziffer 15.5 berechnet.

Die Anlieferung erfolgt an die im Transportauftrag angegebene Betriebsstätte, sofern der Zufahrtsweg für den Transport mit dem Lieferfahrzeug geeignet ist und die Gebäudestruktur eine solche Anlieferung zulässt (z.B. Türgrösse und Treppenhaus). Es liegt in der Verantwortung des Absenders, rechtzeitig zu klären, ob die oben genannten Bedingungen erfüllt sind, und, falls nicht, Muvzilla rechtzeitig zu informieren.

Sind für die Anlieferung zusätzliche Hilfsmittel erforderlich (z.B. ein Fassadenlift) oder ist der Zugang erschwert (z.B. durch lange Fusswege), muss der Absender Muvzilla rechtzeitig informieren.

Im Falle der Unmöglichkeit der Zustellung durch den Transportpartner aus Gründen, die der Empfänger zu vertreten hat, trägt der Absender die Kosten für die entstehenden Mehraufwendungen.

 

15.7 Stornierung von Transportaufträgen durch den Absender

15.7.1 Stornierung von Möbellieferaufträgen

Ein übermittelter Transportauftrag kann bis zu 48 Stunden vor der geplanten Abholzeit oder bis zur Annahme des Transportauftrags durch einen Transportpartner kostenlos storniert werden, je nachdem, was zuletzt eintritt. Danach wird Ihre Kreditkarte oder Ihr digitales Portemonnaie mit 50 % des jeweiligen Transportpreises belastet.
Wenn der Transportpartner versucht, den Transportauftrag zu erfüllen, dies aber aus Gründen, die nicht im Einflussbereich des Transportpartners oder von Muvzilla liegen, nicht gelingt, wird Ihre Kreditkarte oder Ihr Konto mit 100 % des jeweiligen Transportpreises belastet.

15.7.2 Annullierung von nationalen Umzugsaufträgen

Der Auftraggeber hat das Recht, einen in Ausführung begriffenen Transport umzudisponieren, gegen vollständige Abgeltung aller dadurch verursachten Mehraufwendungen.
Ein allfälliger Rücktritt des Auftraggebers hat schriftlich zu erfolgen. Bei Rücktritt innerhalb von 14 Kalendertagen vor dem geplanten Umzug sind 30 %, bei einem Rücktritt innerhalb von 48 Stunden 80% des in der Offerte gestellten Betrages im Sinne eines pauschalierten Schadenersatzes geschuldet. Beweist der Frachtführer einen grösseren Schaden, ist auch dieser zu entschädigen.

15.7.3 Stornierung von internationalen Umzugsaufträgen

Der Auftraggeber hat das Recht, einen in Ausführung begriffenen Transport umzudisponieren, gegen vollständige Abgeltung aller dadurch verursachten Mehraufwendungen.
Ein allfälliger Rücktritt des Auftraggebers hat schriftlich zu erfolgen. Bei Rücktritt innerhalb von 14 Kalendertagen vor dem geplanten Umzug sind 30 %, bei einem Rücktritt innerhalb von 48 Stunden 80% des in der Offerte gestellten Betrages im Sinne eines pauschalierten Schadenersatzes geschuldet. Beweist der Frachtführer einen grösseren Schaden, ist auch dieser zu entschädigen.

15.8 Haftung

Muvzilla haftet nicht für Verlust, Zerstörung (ganz oder teilweise) und/oder Beschädigung der Ware sowie für Verspätung, wenn der Verlust, die Zerstörung, die Beschädigung oder die Verspätung durch die Eigenart der Ware oder durch ein Verschulden oder eine Anweisung des Absenders oder des Empfängers verursacht wurde oder auf Umstände zurückzuführen ist, die ein sorgfältiger Transportpartner nicht hätte vermeiden können.

Muvzilla haftet für Verlust, Untergang (ganz oder teilweise) und/oder Beschädigung der Ware nur bis zu einem Höchstbetrag von CHF 500. Bei Verspätungen beschränkt sich die Haftung auf Schäden an der Ware bis maximal 25 % des Transportpreises, maximal jedoch CHF 500.

Muvzilla lehnt jede Haftung für fehlerhaft erteilte Aufträge des Absenders hinsichtlich falscher oder fehlender Daten ab. Sollte der Absender oder Empfänger besondere Anweisungen für die Abholung oder Zustellung der Ladung geben, lehnt Muvzilla jegliche Folgeschäden bezüglich Warenverlust, Verspätungen usw. ab und behält sich das Recht vor, dem Absender alle daraus resultierenden Aufwendungen in Rechnung zu stellen.

 

15.9 Haftungsfreistellung

Der Absender erklärt sich damit einverstanden, Muvzilla von jeglicher Haftung, Verlusten, Ansprüchen und Ausgaben, einschliesslich angemessener Anwaltsgebühren und -kosten, freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die mit der Verletzung der AGB durch den Absender, seiner Verletzung von Rechten Dritter oder seiner Nutzung der Muvzilla-Dienste zusammenhängen.

 

15.10 Transportpreis und Bezahlung

Der Transportpreis wird auf der Grundlage der vom Absender gemachten Angaben zum Transportauftrag und der auf den Muvzilla-Websites und in der Muvzilla-App angegebenen Tarife und Gebühren einschliesslich der Umsatzsteuer berechnet (“Transportpreis”).

Für den Fall, dass die Angaben zur Ladung unrichtig sind, behält sich Muvzilla das Recht vor, den Transportauftrag im Rahmen des entstandenen Mehraufwandes ohne Rücksprache mit dem Absender anzupassen.

Die Bezahlung erfolgt per Kreditkarte oder digitalem Wallet (Apple Pay, Google Pay oder Paypal). Der Absender muss bei der Übermittlung des Transportauftrags Informationen über die verwendete Kreditkarte oder die digitale Geldbörse bereitstellen. Muvzilla wird eine vorübergehende Sperrung des Kontos der verwendeten Kreditkarte oder digitalen Geldbörse in Höhe des Transportpreises vornehmen. Nach der Überprüfung durch den Absender und den Transportpartner, dass der Transportauftrag ausgeführt wird, kann der Absender wählen, ob er dem Transportpartner eine zusätzliche Zuwendung (“Trinkgeld”) zahlen möchte, und die verwendete Kreditkarte oder digitale Geldbörse wird mit der Summe aus dem Transportpreis, einem eventuellen Trinkgeld und den Gebühren für angeforderte Zusatzleistungen belastet.

Alle Zahlungen müssen über die Muvzilla-Dienste abgewickelt werden. Direkte Zahlungen vom Absender an den Transportpartner sind untersagt, es sei denn, Muvzilla stimmt dem auf Anfrage von Absender und Transportpartner zu. Wenn die Kreditkarte oder die digitale Brieftasche des Absenders abgelehnt wird, kann Muvzilla den Transportauftrag stornieren.

 

16 Weitere Bestimmungen für Transportpartner

 

16.1 Persönliche Anforderungen

Transportpartner kann jede juristische Person sein, die ihren Sitz in der Schweiz hat, über eine vom Bundesamt für Verkehr (BAV) erteilte Bewilligung für den Strassentransport verfügt und die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllt. Der Transportpartner ist für die Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.

Darüber hinaus ist der Transportpartner verpflichtet, eine Frachtführerhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in üblicher und angemessener Höhe abzuschliessen.

 

16.2.1 Annahme von Transportaufträgen

Transportpartner nehmen Transportaufträge von Muvzilla über das Administrations-Dashboard auf den Muvzilla-Websites (“Muvzilla Website Dashboard”), die Muvzilla-App für Transportpartner (“Muvzilla Manager App”) oder die Muvzilla-App für Fahrer (“Muvzilla Agent App”) an. Die versehentliche Annahme von Transportaufträgen ist Muvzilla unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Muvzilla garantiert keine Anzahl von Transportaufträgen, die für die Annahme durch Transportpartner zur Verfügung stehen.

 

16.2.2 Sorgfaltspflicht

Mit der Annahme des Transportauftrages bestätigt der Transportpartner, dass er alle einschlägigen gesetzlichen und technischen Vorschriften einhalten und das Transportgut mit der gebotenen Sorgfalt behandeln wird. Ein Verstoss gegen diese Bestimmung kann zum Verlust des Vergütungsanspruchs und zur Schadensersatzpflicht führen.

 

16.2.3 Inspektion

Der Transportpartner wird die Ware bei Abholung auf Mängel prüfen und diese im Dashboard der Muvzilla-Website, in der Muvzilla Manager App oder in der Muvzilla Agent App protokollieren. Der Absender muss diese Aufzeichnung unterschreiben.

 

16.2.4 Ausschluss von Vergütungen

Muvzilla zahlt keine Vergütung für Transportaufträge, die nicht in Übereinstimmung mit den Verpflichtungen aus dieser Ziffer 16.2 ausgeführt wurden.

 

16.2.5 Spezialversicherung

Nimmt der Transportpartner einen Transportauftrag an, der eine besondere Versicherung erfordert, so hat er diese Versicherung rechtzeitig abzuschliessen. Im Falle der Unterlassung haftet der Transportpartner in vollem Umfang. Eine Haftung von Muvzilla ist in jedem Fall ausgeschlossen.

 

16.2.6 Untervertrag

Es ist untersagt, den Transportauftrag an Dritte weiterzugeben. Bei Zuwiderhandlung verliert der Transportpartner seinen Anspruch auf Vergütung des entsprechenden Transportauftrages. Muvzilla behält sich das Recht vor, Schadensersatz zu verlangen.

 

16.2.7 Stornierung von Transportaufträgen

Muvzilla kann vom Transportpartner angenommene Transportaufträge jederzeit stornieren. Der Transportpartner hat, soweit gesetzlich zulässig, keinen Anspruch auf Vergütung.

 

16.2.8 Verweigerung der Abholung oder Annahme der Fracht

Wenn die Abholung oder Annahme der Ladung am Abhol- oder Lieferort verweigert oder anderweitig behindert wird, ist der Transportpartner verpflichtet, sich unverzüglich mit Muvzilla in Verbindung zu setzen.

 

16.2.9 Lieferung nur nach Anweisung

Der Transportpartner darf das Transportgut nur an dem im Transportauftrag ausdrücklich angewiesenen Lieferort abstellen. Darüber hinaus darf der Transportpartner das Frachtgut nicht an eine nicht in den Anweisungen des Transportauftrages benannte Person übergeben. Bei Nichteinhaltung dieser Klausel haftet der Transportpartner in vollem Umfang für den Verlust oder die Beschädigung des Transportgutes.

 

16.3 Stornierung von Transportaufträgen durch den Transportpartner

Der Transportpartner kann Transportaufträge über die Muvzilla-Dienste bis zu 48 Stunden vor der Abholzeit kostenlos stornieren. Erfolgt die Stornierung weniger als 48 Stunden vor der Abholzeit, berechnet Muvzilla eine Stornogebühr von CHF 50 pro storniertem Transportauftrag. Darüber hinaus werden dem Transportpartner die durch die Stornierung entstandenen zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt.

 

16.4 Transportgebühr und Vergütung

 

16.4.1 Berechnung des Transportpreises

Der Transportpreis wird anhand der vom Absender im Transportauftrag eingegebenen Informationen berechnet. Wenn diese Informationen nicht korrekt sind, muss der Transportpartner die korrekten Informationen auf dem Muvzilla Website Dashboard, der Muvzilla Manager App oder der Muvzilla Agent App eingeben. Eine Entschädigung für Mehraufwendungen, die nicht auf dem Muvzilla Website Dashboard, der Muvzilla Manager App oder der Muvzilla Agent App vermerkt sind, ist ausgeschlossen.

Jegliche Falschdarstellung, wie z.B. Änderungen des Transportauftrags, die nicht korrekt sind und zu einer höheren Vergütung führen können, ist verboten und Muvzilla behält sich strafrechtliche Schritte vor.

 

16.4.2 Vergütung

Die Vergütung umfasst alle Geldleistungen, auf die der Transportpartner Anspruch hat.

Die auf dem Muvzilla Website Dashboard, der Muvzilla Manager App oder der Muvzilla Agent App angegebene Vergütung ist ein Anhaltspunkt und nicht verbindlich, ebenso wie die Angaben zur im Transportauftrag eingegebenen Frachtmenge, auf deren Grundlage der Transportpreis berechnet wird, nicht verbindlich sind. Es besteht kein Anspruch auf eine genaue Vergütung aufgrund der auf dem Muvzilla Website Dashboard, der Muvzilla Manager App oder der Muvzilla Agent App angegebenen Informationen.

 

16.5 Fahrer

 

16.5.1 Verantwortung

Der Transportpartner darf den Transportauftrag durch Fahrer ausführen, die als Erfüllungsgehilfen des Transportpartners auftreten.

Die Verantwortung für die Auswahl, Einweisung und Beaufsichtigung der Fahrer in Bezug auf den Transportauftrag und die Nutzung des Muvzilla Website Dashboards, der Muvzilla Manager App oder der Muvzilla Agent App sowie für die Einhaltung aller von ihnen geforderten gesetzlichen Pflichten liegt beim Transportpartner. Der Transportpartner haftet für alle Schäden, die aus einem Verstoss gegen diese AGB im Allgemeinen und gegen diese Ziffer 16.5 im Besonderen durch seine Fahrer entstehen.

 

16.5.2 Verpflichtung, ein Fahrerprofil zu erstellen und die Muvzilla Drivers App zu nutzen

Jeder Fahrer muss ein Fahrerprofil in der Muvzilla Drivers App anlegen, ein Profilbild gemäss den Vorgaben in der Muvzilla Drivers App hinzufügen und dieses für alle für Muvzilla durchgeführten Transporte verwenden.

Wird ein Transportauftrag ohne oder mit unzureichender Nutzung der Muvzilla-App durchgeführt, verliert der Transportpartner seinen Anspruch auf Vergütung des entsprechenden Transportauftrags.

 

16.5.3 Mobile Verbindung

Das Gerät, auf dem die Muvzilla App installiert ist, muss während der Ausführung des Transportauftrags mit dem Internet verbunden sein.

 

16.6 Haftung

Im Falle von Verlust, Zerstörung (ganz oder teilweise) und/oder Beschädigung der Ware haftet der Transportpartner bis zur Höhe des Wertes der transportierten Ware. Darüber hinaus haftet der Transportpartner für alle Kosten, die Muvzilla durch den Fall des Verlusts, der Zerstörung (ganz oder teilweise) und/oder der Beschädigung der Ware entstehen.

Der Transportpartner haftet nicht, wenn er nachweist, dass der Verlust oder die Zerstörung durch die natürliche Beschaffenheit des Gutes oder durch ein Verschulden oder eine Anweisung des Absenders oder des Empfängers verursacht wurde oder auf Umstände zurückzuführen ist, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Transportpartners nicht hätten abgewendet werden können.

Muvzilla behält sich das Recht vor, bei einer vom Transportpartner zu vertretenden Nichteinhaltung der Abhol- oder Liefertermine die Vergütung des fehlerhaften Transportpartners um mindestens 25 % des Transportpreises zu kürzen. Muvzilla behält sich das Recht vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Der Transportpartner ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.

 

16.7 Schadensersatz

Der Transportpartner erklärt sich damit einverstanden, Muvzilla von jeglicher Haftung, Verlusten, Ansprüchen und Ausgaben, einschliesslich angemessener Anwaltsgebühren und -kosten, freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die mit dem Verstoss des Transportpartners gegen die AGB, seiner Verletzung von Rechten Dritter oder seiner Nutzung der Muvzilla-Dienste zusammenhängen.

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